Fliegermorde
Als Fliegermorde wird die völkerrechtswidrige Tötung abgeschossener oder notgelandeter alliierter Flugzeugbesatzungen in der Endphase des… Weiterlesen…
Als Fliegermorde wird die völkerrechtswidrige Tötung abgeschossener oder notgelandeter alliierter Flugzeugbesatzungen in der Endphase des Zweiten Weltkrieges bezeichnet. Die überwiegende Zahl der Täter waren lokale Funktionäre der NSDAP sowie Angehörige der Kriminal- und der Geheimen Staatspolizei. In manchen Quellen werden mehr als 300 Fälle von Morden und verweigerter Hilfe dokumentiert. Nach Kriegsende wurden Beteiligte in den Fliegerprozessen vor alliierte Militärgerichte gestellt und abgeurteilt. Über 150 der Angeklagten wurden hingerichtet.
Während die 1940/41 durchgeführten Luftangriffe des britischen RAF Bomber Command auf Deutschland und die deutsch besetzten Gebiete Westeuropas noch kaum nennenswerte Erfolge, dafür aber hohe Verluste an Maschinen und Besatzungen zur Folge hatten, wurde die Strategie seit der Amtsübernahme des neuen Kommandeurs Arthur Harris Anfang 1942 geändert.
Source: Wikipedia
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